AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Computerhilfe Schmiedl“
§ 1 Gegenstand des Vertrags

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ und dem Vertragspartner gültig. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Fassung. Diese sind auch dann gültig, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Die vorstehende Regelung berührt keine Individualvereinbarungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen „Computerhilfe Tom Schmiedl“ und dem Vertragspartner kommt erst dann zustande, wenn die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ den Vertragsabschluß oder die Anfrage schriftlich oder mündlich, per Brief, Fax, fernmündlich und/oder per E-Mail bestätigt. Schriftliche Angebote per Brief, E-Mail und/oder per Fax sind seitens der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ für die Dauer von zehn Tagen ab Aussendung des Angebotes verbindlich.
Angebote im Online-Bereich auf der Homepage: www.tom-schmiedl.de sind immer unverbindlich. Die Beauftragung der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ kann auch direkt über die Homepage von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ erfolgen. Durch eine Auftragserteilung über die Kontakt-Seite der Homepage von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung über eine Dienstleistung bei der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ ab. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ einen Auftrag persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform – z.B. als Brief, Fax, oder E-Mail – übermittelt. Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ behält sich unbefristet vor, das durch den Kunden übermittelte Vertragsangebot abzulehnen. Eine Annahme kann auch durch die Erbringung der geforderten Dienstleistung oder durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware erbracht werden. Die Annahme der Bestellung kann dem Kunden von Seiten der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ auch in sonstiger Weise erklärt werden. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

§ 3 Leistungen / Preise

Zur Erfüllung seiner Leistungspflichten kann sich die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ Dritter bzw. Dienstleister bedienen. Die von der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ erbrachten Serviceleistungen sind Dienstverträge (§ 3 (1) bis § 3 (3)) nach § 611 ff. BGB. Bei Dienstverträgen behält sich die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ einen Rücktritt vom Vertrag und die Verweigerung jeder weiteren Leistung vor, wenn sich der Vertragspartner in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt. Dies tritt beispielsweise ein, wenn der Vertragspartner vereinbarte Termine nicht einhält. Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ ist in diesem Fall berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

§ 3 (1) Installations-/Konfigurationsleistungen

Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ erbringt die Leistung entweder am Ort der Aufstellung des Gerätes, in seinen Geschäftsräumen oder leitet diese an eine autorisierte Werkstatt weiter. Unbedingte Installationsvoraussetzung ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der aufgespielten und/oder beigefügten Software.
Sollte sich zum Zeitpunkt der Installation herausstellen, dass aufgrund defekter Ware, die bereits vor dem Zeitpunkt der Installation defekt war, eine Installation/ Konfiguration bzw. Inbetriebnahme nicht möglich ist, so wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (= Anfahrtspauschale plus Arbeitszeit lt. begonnenen Zeiteinheiten) in Rechnung gestellt. Dies ist auch dann gültig, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil entweder die Hardware-Ausstattung, die vor Ort gegebenen Bedingungen (z.B. räumliche Entfernungen, Barrieren etc.) oder die Software nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sollten dahingehend zusätzliche Arbeiten nötig sein, um diese Mindestvoraussetzungen zu schaffen, so werden diese Arbeiten (begonnene Zeiteinheiten plus ggf. mehrere Anfahrtspauschalen) zusätzlich zur bestellten Leistung in Rechnung gestellt.
Davon ausgenommen sind nur Fälle in denen ein direktes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von Seiten der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ vorliegt.

§ 3 (2) Einweisung, Schulung, Beratung

Dem Kunden werden auf Wunsch zum Umgang mit den installierten Produkten Einweisungen und Schulungen angeboten. Zum Teil fallen die Kosten für diese Unterweisungen bereits zeitmäßig in die Installationskosten. Alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden gemäß der verbrauchten Zeiteinheiten in Rechnung gestellt.
Ansprüche wegen Beratungsfehlern gegen die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Kunde verpflichtet sich im Vorfeld, dass er bereits vor einer Beratung wahrheitsgetreu und umfassend Auskunft über Kauf/Erwerb, Installation und/oder Änderungen eines Geräts erteilt. Bei Nichtbeachtung oder auch teilweiser Falschinformation erlischt der Ersatzanspruch. Dieser entfällt auch, wenn die Beratung kostenfrei erfolgte. Sollte ein Kunde oder das zur Schulung/Unterrichtung vorgesehene Personal an einer oder mehreren Schulungen nicht teilnehmen, wird der Honoraranspruch von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ davon nicht berührt. Somit trägt das Risiko einer Verhinderung ausschließlich der Kunde. Tritt der Kunden während einer Schulung/Unterweisung vom Vertrag zurück, so werden unabhängig von der Begründung des Kunden, die gesamt gebuchten Zeit-/Leistungseinheiten in Rechnung gestellt.
Telefonische Beratung, die über eine kostenlos angebotene Beratung hinausreicht, ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste und den verbrauchten Zeiteinheiten abgerechnet, außer wenn schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ wird den Kunden vorher über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung informieren. Im Zweifel kommt ein Beratervertrag für telefonische Beratung bereits durch einen Anruf des Kunden bei der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ zustande.
Kosten für einen zuvor erstellten Kostenvoranschlag werden bei Rechnungslegung zu Gunsten des Kunden verrechnet.

§ 3 (3) Reparaturen und Wartungsleistungen

Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ erbringt die Leistung entweder am Ort der Aufstellung des Gerätes, in seinen Geschäftsräumen oder leitet diese an eine autorisierte Werkstatt weiter. Die erbrachten Anfahrten (Anfahrtspauschale) und Arbeitsleistungen (lt. angefangenen Zeiteinheiten) sind in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis fällig. Diese Gültigkeit besteht auch, wenn die Beseitigung des Fehlers nicht erfolgen kann und dies auf einem Umstand beruht, der von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ nicht zu vertreten ist. Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ wird den Aufwand (nach angefangenen Zeiteinheiten) berechnen, wenn wie folgt vorliegt:
a.) Ein für die Reparatur/Wartung erforderliches Ersatzteil ist nicht mehr beschaffbar.
b.) Der Kunde war beim vereinbarten Termin nicht anwesend und/oder hat keinen autorisierten Zugang zu den Geräten ermöglicht.
c.) Der Auftrag wird storniert, während die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ bereits auf dem Weg zum Kunden ist oder der Auftrag wird während des Einsatzes beim Kunden storniert.
d.) Es sind/waren keine einwandfreien Arbeitsbedingungen gegeben und deren Umstand ist/war vom Kunden zu vertreten.
e.) Der vom Kunden beauftragte Fehler trifft bei der Überprüfung durch die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ nicht mehr auf.
Sollten die ausgeführten Arbeiten Mängel aufweisen, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ zurückführen, so kann der Auftraggeber kostenlose Nachbesserung verlangen. Ansprüche, die darüber hinausgehen , sind egal aus welchem Grund ausgeschlossen. Dies ist auch für Mangelfolgeschäden gültig. Sollte bei Durchführung der Serviceleistungen, eine Beschädigung oder ein Verlust der instandzusetzenden bzw. zu überholenden Gegenstände eintreten, so haftet die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ nur, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ beruhen. In diesem Fall ist ein Ersatzanspruch auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige tagesaktuelle Datensicherungen durchzuführen, um seine Datenkopien auf dem aktuellen Stand zu halten. „Computerhilfe Tom Schmiedl“ übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder/und Datenänderungen.

§ 3 (4) Warenlieferungen

Liefert die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ Ware direkt an den Kunden, dann gilt die Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware als erbracht. Die Gefahr geht bei Übergabe auf den Kunden über.
Gelieferte Gegenstände, Software sowie mietweise überlassene Waren, die dem Kunden leihweise oder zur Erprobung übergeben werden, verbleiben beim Kunden auf dessen Gefahr; somit ist der Kunde auch für die sachgemäße Benutzung/Bedienung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen von der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ sind die Waren auf Kosten des Kunden zu versichern.

§ 3 (5) Preise und Tarife

Die von der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ schriftlichen Angebotspreise (Übermittlung per Brief, E-Mail und/oder Fax) sind für 10 Tage verbindlich. Maßgebend für die Preisbindung sind die zum Zeitpunkt der Auftragerteilung auf der Homepage von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ ersichtlichen Preise, Module und Tarife.

§ 4 Pflichten zur Zahlung

Zahlungen an die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung vorliegt.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, falls Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Zahlungsverzug des Auftraggebers tritt ein, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung auf das Konto von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ geleistet wurde. Die Zahlung gilt erst dann als zugegangen, wenn Sie auf dem Konto von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ gutschrieben wurde.

§ 5 Informationspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, bei Abgabe der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich für die Geschäftsabwicklung wichtige Daten (Bankverbindung, Telefonnummer, Adresse, E-Mail Adresse etc.) des Kunden ändern, so ist dieser verpflichtet, die geänderten Daten unverzüglich der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ bekannt zu geben.
Sollte dies vom Kunden unterlassen werden oder sollten die vom Kunden abgegebenen Informationen falsche Daten enthalten, kann die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die in diesem Fall für die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ entstandenen Kosten (für z.B. Anfahrten oder Bankgebühren) trägt der Kunde. Der Rücktritt wird mündlich oder schriftlich erklärt. Als Schriftform gilt auch die Absendung einer E-Mail.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ sowie deren Dienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen behalten sich das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.
Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ und/oder dessen Dienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und die von ihnen gelieferte und/oder
zur Verfügung gestellte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollte eine Beeinträchtigung oder auch nur die Drohung einer Beeinträchtigung durch Dritte zu erwarten sein, die die Rechte von „Computerhilfe Tom Schmiedl“ oder seiner Dienstleister beeinträchtigt, so hat der Vertragspartner unverzüglich die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ davon in Kenntnis zu setzen und ihm alle geeigneten Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Rechte der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ bewahren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, auf die Rechte der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ hinzuweisen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Vertragspartner hat innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes einen Anspruch auf Nacherfüllung; diese kann durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfüllt werden. Bei Fehlschlag der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, eine Reduzierung der Vergütung (=Minderung) einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind davon abhängig, ob der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Hiervon bleiben handelsrechtliche Vorschriften unberührt. Der Kunde hat der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ jederzeit die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gewähren.
Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ kann ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung haftbar gemacht werden. Die Haftung ist auf den Zeitwert der beschädigten Sache beschränkt.

§ 8 Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber „Computerhilfe Tom Schmiedl“ dafür, dass er die von der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat, zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten, weist die
„Computerhilfe Tom Schmiedl“ darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden. Hiermit setzen wir Sie von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten gemäß § 26 I, 43 III BDSG in Kenntnis. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sich die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen „Computerhilfe Tom Schmiedl“ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ Gerichtsstand. Die „Computerhilfe Tom Schmiedl“ ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, so ist der Geschäftssitz der „Computerhilfe Tom Schmiedl“ auch der Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berüh